16 Mrz

Seelsorge im Spannungsfeld psychologischer Therapien

Wir möchten in diesem Blog-Beitrag einige Unterschiede zwischen der wissenschaftlichen Psychotherapie und dem Dienst eines Seelsorgers aufzeigen, die im Wesentlichen in der Berücksichtigung bzw. Ablehnung eines transzendenten Umfeld besteht.

Der Duden unterscheidet diese Bereiche der Immanenz und Transzendenz anhand folgender Definitionen:

Im|ma|nẹnz, die; – <lateinisch-neulateinisch>:
a) Beschränkung auf das innerweltliche Sein;
b) Einschränkung des Erkennens auf das Bewusstsein oder auf Erfahrung

Tran|s|zen|dẹnz, die; – <lateinisch>:
b) (Philosophie) das Überschreiten der Grenzen der Erfahrung, des Bewusstseins, des Diesseits

Anhand dieser Illustration kannst Du die unterschiedlichen Dimensionen gut nachvollziehen:

(1) Immanenz: Dimension des Erkennbaren und Erfahrbaren

Wissenschaftlich Fachbereiche stehen unter den Prämisse, nur messbare und reproduzierbare (greifbare) Sachverhalte anzuerkennen. Die Erfolge eines gemeinsamen Gebets sind aber beispielsweise nicht bei Christen und Nichtchristen gleichermaßen reproduzierbar.

(2) Transzendenz: Dimension des Übernatürlichen und Geistlichen

Christliche Seelsorge berücksichtigt hingegen das transzendente Umfeld jedes Lebenswesens. Wir sehen den immanenten Teil also innerhalb eines transzendenten, positiv und negativ einwirkenden Einflussbereichs (z.B. Gott, Engel, Satan, Dämonen, Gewalten). Der primäre Kampf gilt den „geistlichen Mächten der Bosheit in den himmlischen Örtern“ (Epheser 6:12).

Das führt zu Einschränkungen der wissenschaftlichen Akzeptanz christlicher Seelsorge, die wir auszugsweise anhand der „Richtlinie zur Frage der Abgrenzung der Psychotherapie von esoterischen, spirituellen, religiösen und weltanschaulichen Angeboten sowie Hinweise für PatientInnen bzw. KlientInnen“, herausgegeben vom „Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)“ wiedergeben:

Glaube zählt zur persönlichen Weltanschauung und darf keinen Einfluss auf Dritte nehmen

„Der Berufskodex macht unmissverständlich deutlich, dass die persönliche Weltanschauung, wie z.B. auch die religiöse Einstellung, der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten nicht aktiv und steuernd in den Behandlungsprozess einfließen darf“ (S.10)

Kein aktives Einbringen spiritueller/religiöser Komponenten (z.B. Gebet)

„Aktives Einbringen oder Ausführen solcher Ansätze und Handlungen wie beispielsweise von Gebeten oder esoterischen bzw. spirituellen Ritualen durch die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten ist ausnahmslos kein Bestandteil der Psychotherapie und verstößt gegen die psychotherapeutische Berufsethik im oben beschriebenen Sinn.“ (S. 11)

„Dieser Vorgabe folgend kann beispielsweise ein/e Seelsorger/in, die/der auch Psychotherapeut/in ist, in ihrer/seiner seelsorgerischen Arbeit und Aufgabe – und ausschließlich in dieser – z.B. das Gebet aktiv einbringen. Wenn sie/er jedoch als Psychotherapeut/in tätig ist, gelten andere fachliche und ethische Standards, sodass dies mit der Rolle als Psychotherapeut/in nicht vereinbar ist.“ (S. 14)

Christliche Seelsorge und Entwicklungshilfe ist keine Kassenleistung

„Mit der 50. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG, BGBl. Nr. 189/1955), BGBl. Nr. 676/1991, wurde klargestellt, dass die Kosten einer psychotherapeutischen Krankenbehandlung von der sozialen Krankenversicherung (mit-)getragen werden, ausgenommen wenn das Ziel verfolgt wird, die Reifung und Entwicklung der Persönlichkeit zu fördern. Durch § 135 ASVG ist die Psychotherapie damit der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Eine esoterische, spirituelle, religiöse oder weltanschauliche Entwicklungsförderung ist jedenfalls nicht Gegenstand der krankenkassenfinanzierten Psychotherapie.“ (S. 5)

Der Mehrwert transzendenter Therapie wird bestätigt, therapeutisch aber nicht anerkannt

„Definiert sich ein Lebensbewältigungshilfeangebot eindeutig als weltanschaulich bzw. esoterisch, spirituell oder religiös orientierend (und damit als nicht-psychotherapeutisch), trägt dies zu einer wichtigen Klarstellung für Hilfesuchende bei. Bei der Frage nach konkreter weltanschaulicher Orientierung und der Beantwortung grundlegender existentieller Fragen können Spiritualität oder Religion selbstverständlich sinnvoll ansetzen. Der Religion kann beispielsweise im Verhältnis zur Psychotherapie in gewisser Weise eine weitere transzendente Betrachtungsweise zufallen, insofern sie Erklärungsmodelle anbietet, im Zuge derer auch die Beantwortung von Existenzfragen geleistet werden kann, die über die Begrenztheit empirischer Wissenschaftlichkeit hinausgehen.“ (S. 3)

Zusammenfassend bleiben uns als christliches Seelsorge- und Coaching-Zentrum nur zwei Möglichkeiten:

  1. Die so genannten religiösen Praktiken/Rituale, wie beispielsweise das gemeinsame Gebet sowie alle Formen der Wiederherstellung und dem Ausbau geistlicher Orientierung wären zu unterlassen, um unsere Hilfsangebote als Kassenleistung anbieten zu können. Das würde unsere Seelsorge aber entkernen, da die primären Kraftquellen der Heilung Gottes Wirken, Sein Geist und Sein Wort sind. Die in uns wirkende Kraft des Heiligen Geistes verwandelt uns und führt uns in der Kraft Gottes den Weg aus der Erkrankung. Im Rahmen der obengenannten Richtlinie wäre keine christliche, nachhaltige Seelsorge bzw. Therapierung möglich.
  2. Da religiöse Lebensbewältigungshilfeangebote und die Förderung der Reifung und Entwicklung der Persönlichkeit nicht krankenkassenfinanziert werden, bieten wir eine Kombination aus spendengestützter und kostenpflichtiger Seelsorge an.

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